Abgeltung bezeichnet die Entschädigung oder Vergütung für erbrachte Leistungen oder erlittene Schäden. Im rechtlichen Kontext kann Abgeltung auch die Tilgung von Verbindlichkeiten oder die Erfüllung von Vertragspflichten bedeuten.
Art des Wortes
Substantiv
Phonetik / Aussprache
/ˈapˌɡɛltʊŋ/
Nominativ
Nominativ Singular: die Abgeltung
Nominativ Plural: die Abgeltungen
Genitiv
des Abgeltungs / der Abgeltungen
Dativ
dem Abgeltung / den Abgeltungen
Akkusativ
den Abgeltung (singular), die Abgeltungen (Plural)
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