Definition und Begriffserklärung
Das Abgangsexamen ist eine Prüfung, die am Ende einer Ausbildung oder eines Studiums abgelegt wird, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen. Es dient als Abschlussprüfung und ermöglicht den Absolventen den Eintritt in den Arbeitsmarkt oder die Fortsetzung ihrer Ausbildung.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈapˌɡaŋˌɛksaˌmɛn/ |
Nominativ | Nominativ Singular: das Abgangsexamen Nominativ Plural: die Abgangsexamen |
Genitiv | Genitiv Singular: des Abgangsexamens Genitiv Plural: der Abgangsexamen |
Dativ | dem Abgangsexamen / den Abgangsexamen |
Akkusativ | den Abgangsexamen (singular) die Abgangsexamen (Plural) |
Synonyme
Abschlussprüfung | Abschlusszeugnis | Abschlussprüfungen | Abschlusszeugnisse | Abschlussprüfungszeugnis |
Abschlussprüfungszeugnisse | Abschlussklausur | Abschlussprüfungsarbeit | Abschlussprüfungsergebnis | Abschlusszeugnisprüfung |
Reime
Magen | Fragen | Wagen | Plagen | Zagen |
Klagen | Tragen | Versagen | Behagen | Verzagen |
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