Definition und Begriffserklärung
Ein Abgänger ist eine Person, die eine Schule, Universität oder Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und diese nun verlässt. Der Begriff wird oft im Zusammenhang mit Absolventen verwendet, die ihren Abschluss erhalten haben.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈapˌɡɛŋəʁ/ |
Nominativ | Nominativ Singular: Abgänger Nominativ Plural: Abgänger |
Genitiv | des Abgängers / der Abgänger der Abgänger / der Abgänger |
Dativ | dem Abgänger / den Abgängern |
Akkusativ | den Abgänger (singular), die Abgänger (Plural) |
Synonyme
Absolvent | Abschluss | Absolventin | Absolventen | Abschlussprüfung |
Absolventinnen | Abschlusszeugnis | Absolventinnen und Absolventen | Abschlussfeier | Abschlusszeugnis |
Reime
Verzäger | Behäbiger | Verwäger | Verzäger | Verläger |
Verzäger | Verzäger | Verzäger | Verzäger | Verzäger |
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