Definition und Begriffserklärung
Eine Abgabensenkung bezeichnet die Reduzierung von Steuern oder anderen Abgaben, die von Unternehmen oder Privatpersonen gezahlt werden müssen. Dies kann dazu führen, dass mehr Geld im Umlauf bleibt und die Wirtschaft angekurbelt wird.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈapˌɡaːbənˌzɛŋkʊŋ/ |
Nominativ | Nominativ Singular: die Abgabensenkung Nominativ Plural: die Abgabensenkungen |
Genitiv | des Abgabensenkung / der Abgabensenkung
der Abgabensenkungen / der Abgabensenkungen |
Dativ | dem Abgabensenkung / den Abgabensenkungen |
Akkusativ | den Abgabensenkung / die Abgabensenkung |
Synonyme
Steuerminderung | Gebührenreduzierung | Abgabenreduktion | Steuersenkung | Gebührensenkung |
Abgabensenkung | Steuerermäßigung | Gebührenermäßigung | Abgabensenkung | Steuerentlastung |
Reime
Steuererhöhung | Lohnvergütung | Arbeitsverpflichtung | Zuschussgewährung | Kostenreduktion |
Beitragserhöhung | Gebührenbefreiung | Steuervermeidung | Abgabenverpflichtung | Entgeltanpassung |
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