Definition und Begriffserklärung
Ein Abgabebescheid ist ein behördliches Schreiben, das die Höhe der zu zahlenden Steuern oder Abgaben festlegt und dem Steuerpflichtigen zugesandt wird. Er dient als offizielle Benachrichtigung über die fälligen Beträge und Fristen zur Zahlung.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | [aːpˈgaːbəbəʃaɪt] |
Nominativ | Nominativ Singular: der Abgabebescheid Nominativ Plural: die Abgabebescheide |
Genitiv | Abgabebescheids (singular) Abgabebescheide (plural) |
Dativ | dem Abgabebescheid / den Abgabebescheiden |
Akkusativ | den Abgabebescheid / die Abgabebescheide |
Synonyme
Steuerbescheid | Gebührenbescheid | Mahnbescheid | Zahlungsaufforderung | Forderungsbescheid |
Bescheid | Rechnung | Gebührenrechnung | Zahlungsaufforderung | Mahnung |
Reime
Steuerfreiheit | Gebührenfreiheit | Mahnbescheid | Zahlungsverweigerung | Einspruchsfrist |
Steuervermeidung | Steuererhebung | Steuerrückzahlung | Steuerhinterziehung | Steuererklärung |
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