Definition und Begriffserklärung
Die Abfallbehörde ist eine staatliche oder kommunale Einrichtung, die für die Überwachung und Regulierung der Entsorgung von Abfällen zuständig ist. Sie setzt sich für die Einhaltung von Umweltstandards ein und entwickelt Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -entsorgung.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈapfalbəˌhøːʁdə/ |
Nominativ | Nominativ Singular: die Abfallbehörde Nominativ Plural: die Abfallbehörden |
Genitiv | Genitiv Singular: Abfallbehörde Genitiv Plural: Abfallbehörden |
Dativ | dem Abfallbehörde / den Abfallbehörden |
Akkusativ | den Abfallbehörde / die Abfallbehörden |
Synonyme
Müllbehörde | Entsorgungsbehörde | Müllverwaltung | Abfallverwaltung | Müllamt |
Entsorgungsamt | Müllabteilung | Abfallabteilung | Müllbehörde | Entsorgungsstelle |
Reime
Pferde | Pferde | Erde | Wörter | Schwörte |
Herde | Kerze | Werde | Zerde | Scherze |
Be the first to comment