Definition und Begriffserklärung
Das Aberkennen bezeichnet die Entziehung eines Titels, einer Auszeichnung oder eines Rechts aufgrund von Fehlverhalten oder Verstößen gegen Regeln. Es kann auch bedeuten, dass jemandem etwas offiziell nicht mehr zuerkannt wird.
Art des Wortes | Verb |
Phonetik / Aussprache | /ˈaːbɐˌkɛnən/ |
Nominativ | Nominativ Singular: das Aberkennen Nominativ Plural: die Aberkennen |
Genitiv | Singular: des Aberkennens Plural: der Aberkennung |
Dativ | aberkannt / aberkannten |
Akkusativ | Akkusativ Singular: aberkennen (männlich), aberkennen (weiblich), aberkennen (sächlich) Akkusativ Plural: aberkennen |
Synonyme
entziehen | absprechen | verweigern | streichen | aberkennen |
entnehmen | entziehen | vorenthalten | verwehren | versagen |
Reime
verrennen | erkennen | rennen | nennen | brennen |
wennen | gennen | rennen | schenken | trennen |
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