Die Abdingbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, dass Vertragsparteien einzelne Bestimmungen eines Vertrages durch eine individuelle Vereinbarung abändern oder aufheben können. Sie ermöglicht eine flexible Gestaltung von Verträgen entsprechend den Bedürfnissen der Vertragsparteien.
Art des Wortes
Substantiv
Phonetik / Aussprache
/ˈapˌdɪŋbaːrkaɪt/
Nominativ
Nominativ Singular: die Abdingbarkeit
Nominativ Plural: die Abdingbarkeiten
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