Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die direkt an der Quelle abgeführt wird. Sie soll die Besteuerung von Kapitaleinkünften vereinfachen und sicherstellen, dass diese nicht mehrfach besteuert werden.
Art des Wortes
Substantiv
Phonetik / Aussprache
/ˈapˌɡɛltʊŋsˌtɔʏɐ/
Nominativ
Nominativ Singular: die Abgeltungsteuer
Nominativ Plural: die Abgeltungsteuern
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