Die Abführung bezeichnet die Entfernung oder den Transport von etwas, wie zum Beispiel von Abwasser oder Schadstoffen. Im juristischen Kontext kann Abführung auch die Überstellung einer Person an eine andere Behörde oder Institution bedeuten.
Art des Wortes
Substantiv
Phonetik / Aussprache
[ˈapˌfyːʁʊŋ]
Nominativ
Nominativ Singular: die Abführung
Nominativ Plural: die Abführungen
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