Das Abfallrecht regelt die Entsorgung von Abfällen und legt fest, welche Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu ergreifen sind. Es dient dem Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie der Ressourcenschonung durch eine nachhaltige Abfallwirtschaft.
Art des Wortes
Substantiv
Phonetik / Aussprache
[ˈapˌfalʁɛçt]
Nominativ
Nominativ Singular: das Abfallrecht
Nominativ Plural: die Abfallrechte
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