Definition und Begriffserklärung
Die Aberkennung bezeichnet den Entzug eines Rechts, Titels oder einer Auszeichnung aufgrund von Fehlverhalten oder Nichterfüllung von Bedingungen. Sie kann sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich vorkommen.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈaːbɐˌkɛnʊŋ/ |
Nominativ | Nominativ Singular: die Aberkennung Nominativ Plural: die Aberkennungen |
Genitiv | Aberkennung (singular) Aberkennungen (plural) |
Dativ | dem Aberkennung / den Aberkennungen |
Akkusativ | Akkusativ (singular): die Aberkennung Akkusativ (Plural): die Aberkennungen |
Synonyme
Entzug | Aberkennung | Streichung | Annullierung | Aberkennung |
Aberkennung | Aberkennung | Aberkennung | Aberkennung | Aberkennung |
Reime
Verkennung | Entfernung | Verblendung | Verschwendung | Verpfändung |
Verleumdung | Verwirrung | Verzückung | Verzögerung | Verführung |
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